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Was gibt es Neues im Jahr 2024? (CH)

EIN ECHTER FLEXIBLER RENTENALTER : ab dem 1. Januar 2024 wird das Rentenalter in der Schweiz durch das Referenzalter ersetzt. Dies ermöglicht einen flexibleren Ruhestand mit Maßnahmen wie dem flexibleren Rentenbezug und dem Rentenvorbezug zwischen 66 und 70 Jahren.

HARMONISIERUNG DES REFERENZALTERS FÜR FRAUEN UND MÄNNER: Das Rentenalter für Frauen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben und bis 2028 harmonisiert.

REFERENZALTER FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE (BVG-2. Säule): das Referenzalter für die berufliche Vorsorge wird an das der AHV angeglichen und bietet ähnliche Möglichkeiten zwischen 63 und 70 Jahren sowie die Teilpensionierung.

HOME OFFICE VON GRENZÜBERSCHREITERN: französische Grenzgänger können bis zu 40 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus erledigen, bei italienischen Grenzgängern ist Telearbeit bis zu 25 % ihrer vertraglich festgelegten Zeit zulässig.

Unser Kundenteam steht Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.

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