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Vorzeitige Pensionierung: Schlüsselaktionen für Arbeitgeber

Die AHV-Reform 21, die unter anderem Möglichkeiten zur Frühpensionierung einführt, verlangt von den Arbeitgebern eine aktive Rolle beim Übergang ihrer Angestellten in den Ruhestand. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die konkreten Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Mitarbeiter in diesem Prozess zu begleiten und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere der AHV-Beiträge, zu gewährleisten.

1. Informieren Sie Ihre Angestellten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Angestellten die durch die AHV-Reform 21 gebotenen Optionen für eine vorzeitige Pensionierung verstehen. Organisieren Sie Informationsveranstaltungen, um Folgendes zu thematisieren:

– Das gesetzliche Rentenalter für Männer (65 Jahre) und Frauen (64 Jahre bis 2024, dann 65 Jahre ab 2025).

– Die Möglichkeit der Frühverrentung von 1 bis 24 Monaten ab dem Monat nach dem 63. Lebensjahr für Männer und Frauen (und 62 Jahre für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden).

– Die finanziellen Auswirkungen, insbesondere die Kürzung der AHV-Rente um 6,8 %/Jahr pro Jahr des Vorbezugs.

Praktischer Tipp: Stellen Sie Berechnungsinstrumente für Rentensimulationen zur Verfügung, damit die Angestellten die Auswirkungen ihrer Entscheidungen besser verstehen und Rentenkürzungen voraussehen können.

2. Begleiten Sie den Antrag auf Frühverrentung.

Die administrativen Schritte rund um den Vorruhestand erfordern besondere Aufmerksamkeit. Hier die wichtigsten Schritte:

Gespräche im Voraus planen: Ermutigen Sie Ihre Angestellten, das Thema Frühpensionierung mindestens 6 bis 12 Monate vor dem gewünschten Datum anzusprechen.

Antrag formalisieren: Die Angestellten müssen mindestens drei Monate vor dem gewünschten Datum der Frühpensionierung einen schriftlichen Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse einreichen. Es ist wichtig, sie bei diesem Schritt zu begleiten, indem sie die notwendigen Dokumente und Ratschläge zur Verfügung stellen.

Koordination mit der Pensionskasse: Wenn Ihre Angestellten auch ihre Rente aus der zweiten Säule vor dem gesetzlichen Alter beziehen möchten, müssen Sie sie über die besonderen Regeln ihrer Pensionskasse informieren und sie bei den Formalitäten unterstützen.

3. Verwalten Sie die AHV-Beiträge nach der Beendigung der Erwerbstätigkeit.

Einer der häufig vernachlässigten Aspekte der vorzeitigen (Teil-)Pensionierung ist die Verwaltung der AHV-Beiträge.

Wenn der Arbeitnehmer nach der Frühpensionierung weiterarbeitet und ein Erwerbseinkommen erzielt, muss der Arbeitgeber weiterhin AHV-Beiträge entrichten.

Die Arbeit muss jedoch in Teilzeit erfolgen, wobei der Beschäftigungsgrad um mindestens 20 % gesenkt werden muss.

Vorzeitige Pensionierung mit Erwerbstätigkeit: Auch wenn der Arbeitnehmer nach der vorzeitigen Pensionierung weiterhin arbeitet und ein Erwerbseinkommen erzielt, müssen er und der Arbeitgeber bis zum Alter von 65 Jahren für Männer und Frauen (64 Jahre für Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden) weiterhin AHV-Beiträge entrichten.

Vorzeitige Pensionierung ohne Erwerbstätigkeit: Wenn der ehemalige Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet und kein Einkommen bezieht, kann er als Nichterwerbstätiger betrachtet werden. In diesem Fall muss er während der Zeit des Vorruhestands Mindestbeiträge an die AHV entrichten . Dies liegt jedoch nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wenn der Ehepartner dieser Person jedoch erwerbstätig ist und ausreichend Beiträge zahlt, sind keine Beiträge fällig.

Warum besteht diese Verpflichtung?

Nach Schweizer Recht müssen die AHV-Beiträge bis zum gesetzlichen Rentenalter bezahlt werden, auch wenn der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet. Wenn der Arbeitnehmer noch ein Einkommen bezieht (Renten, Abfindungen oder Einkommen aus einer Teilbeschäftigung), sind die Beiträge natürlich weiterhin fällig.

Die AHV-Renten werden direkt von den Beiträgen beeinflusst, die während des gesamten Berufslebens gezahlt wurden. Die Beibehaltung der Beiträge auch nach Beendigung der Erwerbstätigkeit sichert einen höheren Rentenbetrag, was für die finanzielle Sicherheit im Ruhestand von entscheidender Bedeutung ist.

Hinweis: Wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, sind AHV-Beiträge nur auf den Teil des Einkommens fällig, der einen Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr übersteigt. Durch diese Regel wird die Belastung verringert und gleichzeitig sichergestellt, dass die Beiträge relevant bleiben.

Verantwortung des Arbeitgebers: Sie müssen sicherstellen, dass die AHV-Beiträge korrekt erhoben und abgeführt werden, auch nachdem der Arbeitnehmer seine Haupterwerbstätigkeit aufgegeben hat, solange er ein Einkommen bezieht. Dazu gehört auch die Verantwortung, die Wiedereingliederung in die berufliche Vorsorge zu verwalten, wenn der/die Angestellte nach der Pensionierung wieder eine Tätigkeit aufnimmt und weiterhin Beiträge in das BVG (Überobligatorium ) einzahlen möchte. Es gelten die Bedingungen Ihres Vertrags mit Ihrer Pensionskasse (z. B. die Frist zwischen einer Unterbrechung und einer teilweisen Wiederaufnahme). Darüber hinaus bleiben die Bedingungen Ihres L-GAV oder Ihrer Berufsgruppe vorbehalten.

4. Schlagen Sie Übergangslösungen vor.

Teilzeitarbeit: Sie können für Arbeitnehmer, die kurz vor der Pensionierung stehen, Optionen für eine reduzierte Arbeitszeit anbieten, die es ihnen ermöglicht, ein Einkommen zu behalten, während sie ihre Arbeitsstunden schrittweise reduzieren.

Beiträge zur zweiten Säule: Wenn ein Arbeitnehmer sich dafür entscheidet, weiterhin Teilzeit zu arbeiten, kann er auch weiterhin Beiträge in seine Pensionskasse einzahlen, was seine zukünftigen Leistungen erhöhen könnte.

Eine Überbrückungsrente anbieten: Diese Maßnahme dient, ähnlich wie ein befristeter Arbeitgeberzuschuss, dazu, den Einkommensverlust aufgrund einer Frühverrentung vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters auszugleichen.

Schlussfolgerung

Die AHV-Reform 21 markiert einen Wendepunkt in der Verwaltung der Renten in der Schweiz. Für Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, über die bloßen gesetzlichen Verpflichtungen hinauszublicken und diese Zeit als Gelegenheit zu betrachten, die Beziehungen zu ihren Mitarbeitern zu stärken und sich als Hauptakteur in dieser Lebensveränderung zu positionieren. Antizipation und Dialog werden Ihre besten Verbündeten sein.

Unser Kundenteam steht Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.

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