In diesem neuen Artikel zu unserem Thema Quellensteuer klären wir die verschiedenen bestehenden Steuertarife und liefern praktische Informationen, die Arbeitgebern helfen sollen, diesen wichtigen Aspekt der Lohnverwaltung richtig zu behandeln.
- Die verschiedenen Tarife
Hier ein Überblick über die wichtigsten, mit einigen kantonalen Besonderheiten :
- Tarif A: Gilt für alleinstehende Personen, unabhängig davon, ob sie ledig, geschieden, getrennt oder verwitwet sind und keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Dies ist der Standardtarif für Steuerpflichtige, die keine unterhaltsberechtigten Personen in ihrem Haushalt haben.
- Tarif B: Betrifft verheiratete Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, wobei nur ein Ehepartner ein Einkommen hat (Erwerbstätigkeit, Rente , Arbeitslosigkeit etc.),
- Tarif C: Wird für verheiratete Paare verwendet, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, in dem beide Ehepartner ein Einkommen haben (Erwerbstätigkeit, Rente, Arbeitslosigkeit etc.). Er wird auf beide Ehepartner gleichermaßen angewendet, unabhängig davon, ob einer von ihnen ein Einkommen in der Schweiz oder im Ausland bezieht.
- Tarif H: Dieser Tarif gilt für Alleinerziehende (ledig, geschieden, getrennt oder verwitwet), die mit Kindern oder anderen unterhaltsberechtigten Personen zusammenleben (je nach Kanton, der Kanton muss von der kantonalen Steuerverwaltung bestätigt werden).
- Tarif G: Wird auf Personen angewendet, die ein Ausgleichseinkommen erhalten (z. B. Taggelder aus der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung).
2. Kantonale Besonderheiten für Grenzgänger aus Italien und Deutschland
Einige Kantone haben besondere Regelungen für die Quellenbesteuerung von Grenzgängern, insbesondere aus Italien und Deutschland. Diese besonderen Tarife berücksichtigen die internationalen Steuerabkommen zwischen der Schweiz und diesen Ländern, die darauf abzielen, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Grenzgänger zu den lokalen Steuern beitragen.
Italienische Grenzgänger : Tarife R, S, T, U, V.
In den Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden werden neue italienische Grenzgänger, d. h. Grenzgänger, die nach dem 17. Juli 2023 eine Arbeit in der Schweiz aufgenommen haben, nach anderen Tarifen besteuert. Diese Tarife sind das Ergebnis des zwischen der Schweiz und Italien unterzeichneten Steuerabkommens, in dem der Begriff „Grenzgänger“ und die anzuwendende Besteuerungsregelung genau definiert sind. Diejenigen, die vor diesem Datum in der Schweiz zu arbeiten begonnen haben, unterliegen weiterhin den in Punkt 1 oben definierten Tarifen.
Die auf italienische Grenzgänger angewandten Tarife sind wie folgt:
- Tarif R: Entspricht Tarif A.
- Tarif S: Entspricht Tarif B.
- Tarif T: Entspricht Tarif C.
- Tarif U : Entspricht Staffel H.
- Tarif V: Entspricht Schema G.
Deutsche Grenzgänger: Tarife L, M, N, P, Q
Gemäß dem zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichneten Steuerabkommen werden diese Arbeitnehmer zu ermäßigten Sätzen besteuert, wenn sie die Bedingungen eines „echten Grenzgängers“ erfüllen. Ein deutscher Grenzgänger ist definiert als eine Person, die in der Schweiz arbeitet und täglich an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehrt.
Die Kantone, die diese Tarife anwenden, sind Basel (Stadt und Land), Aargau, Solothurn, Schaffhausen und Zürich und hier sind die Tarife, die für deutsche Grenzgänger gelten:
- Tarif L: Entspricht dem Tarif A.
- Tarif M: Entspricht Tarif B.
- Tarif N: Entspricht Tarif C.
- Tarif P: Entspricht Tarif H.
- Tarif Q: Entspricht Tarif G.
- Wann und wie wird die Gehaltsskala eines Arbeitnehmers aktualisiert?
- Änderung der familiären Situation: Bei Heirat, Scheidung, Trennung oder Tod des Ehepartners muss die Gehaltstabelle angepasst werden. Achtung die Situation des Ehepartners muss bekannt sein, um von einem Schema A zu einem Schema B oder C zu wechseln.
- Geburt oder Adoption eines Kindes : Wenn ein Arbeitnehmer ein neues Kind bekommt, muss die Tabelle ebenfalls geändert werden, um diese neue Familienlast widerzuspiegeln. Tarif H kann anwendbar sein, wenn der/die Beschäftigte alleinerziehend wird.
- Statusänderung: Wenn ein Arbeitnehmer italienischer oder deutscher Grenzgänger wird, muss die Tabelle aktualisiert werden.
- Änderung des Einkommens: Wenn ein Ehepartner eines verheirateten Paares eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder aufgibt, muss dies mitgeteilt werden und der anzuwendende Tarif (B oder C) muss überprüft werden.
Die Aktualisierung des Tarifs muss in dem Monat erfolgen, der auf die Änderung folgt. Wenn der Arbeitgeber zu spät informiert wird, dann muss er den Quellensteuersatz ab dem Monat nach der Änderung korrigieren und den Betrag der Quellensteuerkorrektur seinem Arbeitnehmer je nach Fall zurückerstatten oder abziehen und/oder sich mit der kantonalen Steuerverwaltung koordinieren.
- Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist für die korrekte Berechnung der Quellensteuer nach den kantonalen Tarifen verantwortlich. Er muss daher sicherstellen, dass Änderungen rechtzeitig vorgenommen werden, wenn eine Änderung der persönlichen Situation eintritt. Dies bedeutet, dass er Informationen über die Situation des Arbeitnehmers sammeln und aktualisieren muss, einschließlich der Frage, ob er Familien- oder Ausbildungszulagen bezieht. Er ist auch verpflichtet, die Situation korrekt zu identifizieren und direkt zu erkennen, ob das, was konstitutiv für das Einkommen ist (z. B. wenn der andere Ehepartner in Rente ist, kann der Quellensteuertarif nicht C sein). Es wird empfohlen, das Personal daran zu erinnern, jede Änderung innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine effiziente Verwaltung der Quellensteuertarife auf einer genauen Kenntnis der geltenden Regeln und der kantonalen Besonderheiten beruht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber wachsam gegenüber Änderungen in der Situation ihrer Angestellten bleiben und sie ermutigen, diese umgehend zu melden.
Dank des Fachwissens und der Kompetenz der Ekspert-Teams sind wir in der Lage, Sie zu benachrichtigen, sobald eine Änderung der Situation den Quellensteuertarif Ihrer Mitarbeitenden beeinflusst. Dies wird Ihre tägliche Verwaltung vereinfachen und Ihnen wertvolle Zeit sparen.