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Neues in Deutschland im Jahr 2024 (DE)

SOZIALE SICHERHEIT :

Die Minijob-Grenze steigt von 450 € pro Monat auf 538 € pro Monat.

Der Übergangsbereich zwischen der Minijobgrenze und der Versicherungspflicht erhöht sich von 450,01 € bis 850 € monatlich auf 538,01 € bis 2.000 € monatlich.

Auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen. In der Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 82.500 Euro pro Jahr auf 85.200 Euro pro Jahr. In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer von 58.250 Euro pro Jahr auf 60.500 Euro pro Jahr. In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer von 82.500 € pro Jahr auf 85.200 € pro Jahr und für Selbstständige von 71.500 € pro Jahr auf 74.400 € pro Jahr.

EINKOMMENSTEUER :

Steuerfreies Grundeinkommen: Der Grundfreibetrag steigt von 10.908 € auf 11.604 €.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.350 €.

Steuersatz: Die Grenzsteuersätze werden um 6,3 % erhöht. Der Spitzengrenzsteuersatz von 42 % wird auf ein zu versteuerndes Einkommen von 66.761 € oder mehr angewandt.

AUSWIRKUNGEN :

Die Änderungen bei der Sozialversicherung und der Lohnsummensteuer wirken sich positiv auf die Arbeitnehmer aus. Durch die Anhebung der Minijob-Grenze und des Übergangsbereichs können mehr Arbeitnehmer in den Genuss der Versicherungsfreiheit kommen. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen verbleibt den Arbeitnehmern mehr von ihrem Einkommen. Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags führt zu einer geringeren Steuerbelastung.

Insgesamt führen die Änderungen zu einer Entlastung der Arbeitnehmer.

Unser Kundenteam steht Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.

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