Die Personalverwaltung ist eine heikle Aufgabe, die nicht nur Personalkenntnisse, sondern auch ein gutes Verständnis der rechtlichen Aspekte erfordert. Eine der kniffligsten Situationen für einen Arbeitgeber ist es, zwischen Krankheit und Unfall unterscheiden zu können, wenn einer seiner Angestellten einen Gesundheitsschaden erleidet. Diese Unterscheidung ist zwar subtil, hat aber wichtige Auswirkungen auf die Kostenübernahme und die Lohnfortzahlung. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um die gängigen Fallstricke zu vermeiden und solche Situationen effektiv zu bewältigen.
Was ist ein Unfall nach dem Gesetz?
Nach dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zeichnet sich ein Unfall durch fünf spezifische, kumulative Bedingungen aus:
Warum ist diese Unterscheidung entscheidend?
Die Unterscheidung zwischen Krankheit und Unfall ist von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, welche Versicherung die Kosten übernimmt und wie die Absenzen gehandhabt werden. Wird das Ereignis als Unfall eingestuft, übernimmt die Unfallversicherung (UVG) die Kosten ohne Franchise oder Selbstbehalt für den/die Arbeitnehmer/in und mit einem breiteren Leistungskatalog als die Grundkrankenversicherung. Wenn die Beeinträchtigung als Krankheit eingestuft wird, kommt die Grundkrankenversicherung zum Zug, oft mit Kosten, die der/die Arbeitnehmer/in selbst tragen muss.
Fallstricke und worauf Sie achten sollten
Illustrationen von zweideutigen Situationen
Stich durch eine Biene
Wenn ein Mitarbeiter von einer Biene gestochen wird, handelt es sich um einen Unfall, da es sich um ein plötzliches, unbeabsichtigtes Ereignis handelt, das durch einen ungewöhnlichen äußeren Faktor verursacht wurde.
Leistenbruch (Hernia inguinalis)
Ein Leistenbruch (relativ zur Leiste) ist in der Regel eine Krankheit, es sei denn, er tritt nach einer plötzlichen und ungewöhnlichen körperlichen Anstrengung auf, z. B. wenn Sie unerwartet einen sehr schweren Gegenstand heben.
Achtung: Wenn das Tragen schwerer Lasten zum Alltag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gehört, wird derselbe Leistenbruch als Berufskrankheit betrachtet (unfallähnliche Deckung).
Tinnitus nach einem Konzert
Wenn ein/e Beschäftigte/r nach einem Konzert einen Tinnitus entwickelt, handelt es sich nicht um einen Unfall, da die Lärmbelastung über einen längeren Zeitraum bestand und nicht plötzlich auftrat. Wenn der Tinnitus jedoch nach einer plötzlichen Explosion auf einem Festival auftritt, könnte er als Unfall angesehen werden.
Sonneneinstrahlung
Wenn man sich versehentlich stundenlang in der Sonne aufhält und Gefahr läuft, einen Sonnenstich zu bekommen, der zu Arbeitsunfähigkeit führt, gilt dies als Krankheit, da es sich um eine vorhersehbare und nicht plötzliche Situation handelt, die zudem durch die Fahrlässigkeit der betroffenen Person verursacht wurde.
Schlussfolgerung
Eine Krankheit in aller Ruhe von einem Unfall zu unterscheiden, ist nicht immer einfach und kann für Arbeitgeber zu einem echten Kopfzerbrechen werden.
Denn eine Krankheit fälschlicherweise bei Ihrem Unfallversicherer anzugeben, könnte die Kosten für die Verwaltung Ihres Vertrags erhöhen (Bearbeitungsgebühren) und zu einer Erhöhung Ihrer Prämien führen.
Wir bei ekspert haben Erfahrung damit und sind für Sie da, um Ihnen Zeit zu sparen. Indem wir die gesetzlichen Kriterien beherrschen und strenge Dokumentations- und Nachverfolgungspraktiken anwenden, stellen wir sicher, dass Sie diese Situationen effizient bewältigen können.
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