HomeKontaktCustomer Portal
Menu
Ekspert spécialisé en gestion paie - Abacus partner -anobags

Kindergeld: Ein Dschungel an Bürokratie

Vorrangige Begünstigte und Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Verwaltung der Familienzulagen ist ein komplexer Bereich, der für Verwirrung sorgt. Zwischen eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, Zulagenarten und Anspruchsvoraussetzungen kann man sich leicht im Dickicht dieser Verwaltung verirren!

Wir bei ekspert, Abacus-Partner und Spezialist für Lohnbuchhaltung und HR-Administration, verstehen die Feinheiten und Herausforderungen, die mit dieser Verwaltung verbunden sind.

Um besser zu verstehen, worin unser Mehrwert besteht, analysieren wir gemeinsam eine Situation, die auf den ersten Blick einfach erscheinen mag: die eines Kindes, dessen Eltern beide Anspruch auf Kindergeld haben.

Woher wissen wir, wer Priorität hat?

Nach dem Gesetz kann pro Kind nur eine Zulage gezahlt werden. In diesem Fall kommt die folgende Rangfolge zum Tragen:

  1. Die erwerbstätige Person: Wenn ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere nicht, erhält der erwerbstätige Elternteil die Zulage.
  2. Die Person, die die elterliche Sorge innehat: Wenn beide Elternteile arbeiten, hat derjenige Vorrang, der die elterliche Sorge hat (oder bis zur Volljährigkeit des Kindes hatte).
  3. Die Person, die hauptsächlich mit dem Kind lebt : Wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird oder wenn kein Elternteil die elterliche Sorge hat, hat der Elternteil Vorrang, der hauptsächlich mit dem Kind lebt.
  4. Der Kanton, in dem das Kind wohnt : Wenn beide Elternteile mit dem Kind zusammenleben, hat derjenige Elternteil Vorrang, der im Kanton des Wohnsitzes des Kindes arbeitet.
  5. Höheres Einkommen: -Wenn beide Elternteile im Wohnkanton des Kindes arbeiten oder keiner der beiden Elternteile im Wohnkanton des Kindes arbeitet, hat der Elternteil mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen Vorrang. -Wenn keiner der Elternteile ein unselbstständiges Einkommen bezieht, hat der Elternteil mit dem höheren selbstständigen Einkommen Vorrang.

Was ist, wenn die Eltern in verschiedenen Kantonen arbeiten?

Die Situation wird komplexer: Der Elternteil mit dem höchsten Einkommen, sei es als Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wird als vorrangig betrachtet. Wenn der nicht vorrangige Elternteil jedoch in einem Kanton mit höheren Zulagen lebt, kann er die Differenz zwischen den Zulagenbeträgen der beiden Kantone erhalten. Achtung: Diese Differenz wird nur dann ausbezahlt, wenn der Elternteil erwerbstätig ist; ansonsten wird keine zusätzliche Zulage gewährt.

Was ist, wenn die Eltern geschieden sind?

Dann ist es von entscheidender Bedeutung zu bestimmen, wer die elterliche Sorge innehat. Ist sie geteilt, folgt die Rangfolge denselben Regeln wie bei nicht geschiedenen Eltern. Die Situation jedes Elternteils muss sorgfältig geprüft werden, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Erwerbstätigkeit und des Wohnsitzkantons des Kindes.

Schlusswort

Das Ziel von ekspert ist es, diesen Prozess für unsere Kunden zu vereinfachen, indem wir einen hochwertigen Service und fundiertes Fachwissen anbieten.

So können sie sich von administrativen Belastungen befreien und darauf vertrauen, dass ihre Verpflichtungen präzise und gesetzeskonform erfüllt werden!

Sie werden es verstanden haben: Indem sie die Verwaltung ihrer Familienzulagen ekspert anvertrauen, einem Abacus-Partner, der auf die Verwaltung der Löhne und Gehälter und die damit verbundenen administrativen Schritte spezialisiert ist, gewinnen die Unternehmen doppelt!

Nächster Artikel

Unsere Serie über Kindergeld geht weiter! Wir sehen uns in Kürze mit unserem nächsten Artikel über Ausbildungszulagen wieder. Bis bald!

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Dann liken und teilen Sie ihn auf Linkedin, das hilft uns, mehr für Sie zu tun!

Unser Kundenteam steht Ihnen für alle Anfragen zur Verfügung.

Kontakt
chevron-up